Der Bauwerkvertrag
Den Durchblick im Rechtsdschungel behalten
Romane, Zeitschriften und Tageszeitungen sind bei vielen Menschen nicht aus dem Alltag wegzudenken, egal ob zum Anfassen oder digital. Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gehören hingegen nicht zur klassischen Alltagslektüre und fordern deshalb Ihre volle Aufmerksamkeit. Was Sie bei Ihrem individuellen Bauwerkvertrag zu beachten haben und inwiefern er sich von anderen Verträgen unterscheidet, erfahren Sie hier.
Erst Angebot, dann Bauwerkvertrag
Bei der Planung Ihrer eigenen vier Wände kommen Sie mit uns ins Gespräch und wir halten Ihre Vorstellungen und Wünsche in einem unverbindlichen Angebot fest.
Bevor schlussendlich der Bauwerkvertrag unterzeichnet wird, folgt als Zwischeninstanz das konkrete Angebot. In diesem Angebot können Sie alle detaillierten Angaben zur Bau- und Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung Ihrer mündlichen Vereinbarungen und Notizen prüfen und etwaige Änderungen veranlassen. Denn dieses Angebot stellt am Ende die Basis für Ihren Bauwerkvertrag dar. Es gilt: je konkreter, desto besser. Am Ende zählt nämlich einzig und allein der Bauwerkvertrag und keine mündlichen Vereinbarungen.
Unser Tipp:
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – machen Sie sich während der Planung Ihres Hausbauprojekts eigenständig Notizen, denn mündliche Vereinbarungen werden am Ende nicht berücksichtigt. Die Vertragsverhandlungen beginnen bereits während der Planungsphase.
Was ist der Bauwerkvertrag?
Bei einem Bauwerkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Bauunternehmer von einem Bauherrn zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.
Die Elemente des Bauwerkvertrages
Hier wird für Sie nochmals die Definition Ihres schlüsselfertigen Hauses deutlich, da hier alle Angaben zu den Gewerken sowie zum Material festzuhalten sind. Behalten Sie auch an dieser Stelle im Hinterkopf: je konkreter, desto besser. Denn wenn etwas nicht angegeben werden kann, darf es nicht einfach fehlen, sondern muss nachvollziehbar dargestellt sein, dass es aus bestimmten Gründen nicht angegeben werden kann.
Sie, als Bauherr, bezahlen nur das, was hier festgehalten ist und ebenso erhalten Sie nur die Leistung, die angegeben ist. Bei Town & Country Haus fehlen bis zum bezugsfertigen Status Ihres Eigenheims lediglich die Maler- und Bodenbelagsarbeiten – auch diese Informationen sind im Bauwerkvertrag nachzulesen.
Tipp: Prüfen Sie was im Bauwerkvertrag enthalten ist, was bezahlt wird und was Sie selbst zu leisten haben.
Planungssicherheit ist für Bauherren wie Sie das A und O. Ein Grund mehr, wieso ein verbindlicher Fertigstellungstermin bei Bauherren Erleichterung schafft, denn dadurch können Sie doppelte Wohnkosten sparen und wissen bereits zu Beginn Ihres Hausbaus, wann Sie Ihre eigenen vier Wände beziehen können.
Die meisten Arbeitgeber schätzen eine Jahresplanung für den Urlaub, weshalb Sie Ihre Eigenleistungen und den Einzug getrost während des Urlaubs vollziehen können – ohne doppelte Belastung.
Wie bei anderen Verträgen haben Sie auch beim Bauwerkvertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Erfahrungsgemäß sind nachträgliche Änderungen am Bauplan nicht ohne Weiteres möglich. In diesem Zusammenhang gilt es auch den Bauwerkvertrag vom Bauträgervertrag zu unterscheiden, da nur beim Bauwerkvertrag Änderungen vom Bauherrn anzuordnen sind. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem regionalen Town & Country Partner.
Mit dem Hausbau-Schutzbrief von Town & Country Haus sind Sie vor, während und nach dem Hausbau rundum abgesichert. Darin ist unter anderem eine Baufertigstellungs-Bürgschaft enthalten.
Alternativen zum Bauwerkvertrag
Bauträgervertrag
Wenn Sie sich Ihren Traum mit einem Bauträger erfüllen möchten, sollten Sie bedenken, dass Sie dann nicht als Bauherr agieren. Ein Bauträger baut auf eigene Verantwortung ein Haus auf seinem Grundstück und verkauft dann beides an einen Interessenten. Für die Übertragung des Eigentums ist ein notariell beglaubigter Bauträgervertrag notwendig.
Raumwunder 114
Sie wünschen sich ein Haus, das Ihnen alles bietet – ohne überflüssige Spielereien? Dann treten Sie ein.
Architektenvertrag
Je nachdem, welche Leistungen dem Architekten vom Bauherrn zugeschrieben werden, sollte der Vertrag so detailliert wie möglich sein. Dabei unterscheidet man folgende Varianten:
- Architekten mit der Planung beauftragen und daraufhin ein Bauunternehmen für die Ausführung engagieren
- Bauunternehmen für alles beauftragen
Der Bauwerkvertrag fasst Ihr persönliches Hausbau-Projekt schriftlich zusammen, weshalb es für Sie fatal ist, wenn sich Fehler im Vertrag einschleichen. Mehrkosten für die Umsetzung Ihres Lebens(t)raumes, Stress sowie ein längerer Hausbau können dabei die Folgen sein. Prüfen Sie aus diesem Grund Ihren Bauwerkvertrag exakt und ziehen Sie je nach Notwendigkeit einen Experten hinzu.
Bei Town & Country Haus erhalten Sie ein schlüsselfertiges Haus mit einem detaillierten Bauwerkvertrag und einem inkludierten Hausbau-Schutzbrief, der Sie vor, während und nach dem Hausbau absichert.